Sie verlief turbulent, die UBS-Generalversammlung vom 14. April 2010. Der Verwaltungsrat hatte beschlossen, nicht nur für das vergangene Geschäftsjahr Antrag auf Decharge zu stellen, sondern rückwirkend auch für die Geschäftsjahre 2007 und 2008. Das provozierte massive Kritik seitens zahlreicher Aktionärinnen und Aktionäre. Sie erachteten eine Entlastung des Verwaltungsrats als unangebracht, so lange die Probleme der Bank nicht definitiv gelöst sind.
Das Abstimmungsergebnis für die Decharge 2007 fiel eindeutig aus: 52 Prozent der Stimmenden verweigerten den damaligen Verantwortlichen die Entlastung. Ein Resultat von historischer Dimension, das hatte es bei grossen kotierten Schweizer Gesellschaften noch nie gegeben. Auch bei den Entlastungen für die Jahre 2008 und 2009 scharte das ablehnende Lager respektable 22 Prozent und 15 Prozent der Stimmenden hinter sich.
Die Bank legte den anwesenden Aktionären auch ihren Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 zur Konsultativabstimmung vor. Die Anteilseigner mussten zur Kenntnis nehmen, dass das im Vorjahr genehmigte System Veränderungen erfahren hatte: ein zweiter langfristiger Beteiligungsplan wurde eingeführt. Dieser ermöglicht den Nutzniessern, ihre ursprüngliche Zuteilung ungeachtet des erzielten Erfolgs zu erhalten. Damit reduziert sich die Wirkung dieses Plans einzig darauf, die Nutzniesser im Unternehmen zu halten. Eine starke Minderheit der Aktionäre stimmte gegen den Plan oder enthielt sich der Stimme. Der Verwaltungsrat tut gut daran, dieses Signal aufmerksam zu prüfen und zu berücksichtigen, wenn er bei seiner nächsten Wiederwahl massive Kritik vermeiden will.