Shareholder Rights: Say on Pay in the US and Canada
Wo Aktionärinnen und Aktionäre zu den Vergütungen der Führungsinstanzen börsenkotierter Gesellschaften noch nicht Stellung nehmen können, wird ein Anstieg so genannter Say-on-Pay-Anträge festgestellt: hauptsächlich in der Schweiz, den Vereinigten Staaten und in Kanada. 2010 führten in den beiden Ländern Nordamerikas institutionelle und private Anleger eine gross angelegte Say-on-Pay-Kampagne durch. Zum dritten Jahr in Folge und höchst erfolgreich.
Auch wenn die Zahlen noch nicht definitiv sind, die Zustimmung zu den Say-on-Pay-Anträgen erreichte in den USA durchschnittlich 45 Prozent, wobei das Ja in zwölf Fällen (neun im Vorjahr) die Fünfzig-Prozent-Marke übertraf. Gleichzeitig setzten rund siebzig kotierte Gesellschaften die Abstimmung über den Vergütungsbericht freiwillig auf die GV-Traktandenliste. Zum heutigen Zeitpunkt wurde der Vergütungsbericht bei drei dieser Unternehmen von einer Mehrheit der Anteilseigner abgelehnt (Keycorp, Motorola, Occidental Petroleum).
Des öftern freiwillig eingeführt
In Kanada startete die Say-on-Pay-Initiative 2008 bei grossen Banken. Nach dreijährigen Bemühungen ist der Erfolg greifbar: 2010 wurden bei dreizehn Unternehmen entsprechende Anträge eingereicht, zehn davon waren einverstanden, spätestens 2011 eine Abstimmung durchzuführen. Zwei Unternehmen lehnten eine freiwillige Einführung ab, das Prinzip des Say on Pay kam zur Abstimmung. Die Ergebnisse sprechen für sich: 64 Prozent Zustimmung bei Methanex, 47 Prozent bei Gennum Corp. Bis heute haben 27 kotierte kanadische Aktiengesellschaften eine Konsultativabstimmung über die Vergütungen durchgeführt, elf weitere werden es ab 2011 tun.
Diese Entwicklung ist beachtlich. Doch darf sie nicht darüber hinweg täuschen, dass die Mehrheit der kotierten Gesellschaften in den USA und in Kanada – wie in der Schweiz – nach wie vor die Einführung einer solchen Abstimmung ablehnt. Ungeachtet des Engagements der Investoren für mehr Aktionärsrechte im Bereich der Vergütungen, wird letztlich nur eine behördliche Regelung die Verbreitung der Say-on-Pay-Abstimmungen in vernünftiger Frist ermöglichen. In den USA wird dies wahrscheinlich eintreffen: Sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat haben die Einführung einer entsprechenden Abstimmung befürwortet.
Last-Minute-Amendment als kleiner Dämpfer
Da der amerikanische Präsident sich von Anfang an für das Prinzip der Konsultativabstimmung aussprach, scheint diese Sache geregelt. Wird das neue Gesetz noch im Juli unterzeichnet, können die ersten Abstimmungen in der GV-Saison 2011 stattfinden. Allerdings erlaubt ein in letzter Minute eingebrachter Passus den Unternehmen, vom Aktionariat ermächtigt zu werden, die Abstimmung über die Vergütungen nicht jedes Jahr, mindestens aber alle drei Jahre durchzuführen. Zweifellos wird die Mehrheit der Unternehmen versuchen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen.