04/04/2022

Die Bank veröffentlichte heute Montag ihre Antworten auf das Auskunftsbegehren im Zusammenhang mit den Fällen «Greensill» und «Suisse Secrets», welches von der Ethos Stiftung und sieben Schweizer Pensionskassen im Hinblick auf die Generalversammlung der Credit Suisse vom 29. April 2022 eingereicht wurde. Diese Antworten sind zwar ein erster Schritt, der den Aktionären die Möglichkeit gibt, den Fall «Greensill» besser zu verstehen. Ethos ist jedoch der Ansicht, dass die Antworten weiterhin unzureichend sind und hält daher ihren Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung aufrecht, mit dem Ziel, dass die Antworten der Bank von einer unabhängigen Drittpartei geprüft und validiert werden.

Wie letzte Woche angekündigt, veröffentlichte die Credit Suisse heute Montag ihre Antworten auf die ihr von Ethos zugestellten Fragen zu den Fällen «Greensill» et «Swiss Secrets». Diese Antworten erfolgten auf den Antrag auf Auskunft und auf Durchführung einer Sonderprüfung, der am 11. März von Ethos und sieben Schweizer Pensionskassen zu den beiden Fällen eingereicht worden war. 

Ethos begrüsst die Bemühungen der Bank um mehr Transparenz, die den Aktionären ein besseres Verständnis der Faktoren ermöglichen, welche zum Zusammenbruch und zur Schliessung der «Supply Chain Finance Funds» führten. Letztere wurden von Credit Suisse Asset Management (CSAM) bis zum Konkurs ihres Partners Greensill im Februar 2021 aktiv vertrieben. Die Antworten enthalten auch Angaben zu den Massnahmen, welche die Bank bereits ergriffen hat oder beabsichtigt, zu ergreifen, um eine Wiederholung solcher Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Dies ist umso notwendiger, als der Verwaltungsrat der Bank es schliesslich ablehnte, die wichtigsten Schlussfolgerungen des Untersuchungsberichts der Anwaltskanzlei Walder Wyss zum Fall «Greensill» zu veröffentlichen. 

Nach eingehender Prüfung der Antworten der Bank kam Ethos jedoch zum Schluss, dass diese weiterhin unzureichend sind. Insbesondere erscheint es erstaunlich, dass der Verwaltungsrat erst im Februar 2021 von den Schwierigkeiten von Greensill erfuhr, wie die Bank in ihren Antworten angibt, obwohl mehrere Anzeichen dafür vorlagen, wie zum Beispiel die Absage des im letzten Quartal 2020 geplanten Börsengangs von Greensill oder die Tatsache, dass, wie in den Medien berichtet, kein grosses Prüfungsunternehmen damals bereit war, die Rechnungsprüfung von Greensill zu übernehmen. Dies hätte den Verwaltungsrat viel früher auf die Probleme des Unternehmens aufmerksam machen sollen. Ebenso überraschend ist die Tatsache, dass die Kündigung der Versicherungsverträge von Greensill der Credit Suisse erst sechs Tage vor dem Vertragsablauf mitgeteilt wurde, obwohl diese Verträge Schlüsselkomponenten des Risikoprofils der von der Credit Suisse vertriebenen Anlagefonds darstellten.

Ferner ist die Credit Suisse bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit, bestimmte Antworten durch eine unabhängige Revisionsstelle im Rahmen eines vereinfachten «Negative-Assurance»-Verfahrens überprüfen zu lassen. Dies war eine Bedingung von Ethos für den Rückzug ihres ebenfalls am 11. März eingereichten Aktionärsantrags auf Durchführung einer Sonderprüfung der Bank. «Ein solches Vorgehen wäre immerhin einfacher und schneller als eine Sonderprüfung gewesen und hätte bestimmte Zweifel ausräumen können», bedauert Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos.

Angesichts der verbleibenden Zweifel über die Vollständigkeit der Antworten der Credit Suisse und der Tatsache, dass die Bank derzeit nicht in der Lage ist, eine «Negative Assurance» einer unabhängigen Drittpartei vorzulegen, beschloss Ethos ihren Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung aufrechtzuerhalten. Die Aktionäre werden somit an der Generalversammlung vom 29. April darüber entscheiden, ob sie die von der Credit Suisse erteilten Antworten von einem durch einen Richter bezeichneten, unabhängigen Experten überprüfen lassen wollen. 

Ethos fordert alle Aktionäre auf, ihre Stimmrechte auszuüben, und empfiehlt ihnen, Punkt 8 der Traktandenliste zuzustimmen. 

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